Impressum

AS Werbemittelservice e.K.

Dipl. Kauffrau Alexa Martens
Sierichstr. 147
22299 Hamburg

 
Kontakt

Telefon: +49 (0)40 46960451

Telefax: +49 (0)40 46960457

E-Mail: info@aswerbemittelservice.de

 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Hamburg

Registernummer: HRA 91619


Umsatzsteuer-ID

DE812402546

Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma

AS Werbemittelservice

Alexa Martens e.K.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen  abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 

§ 3 Rücktritt

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den schriftlich getroffenen
    Bedingungen anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist der  Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Falls der Lieferant des Verkäufers trotz vertraglicher Verpflichtung den Verkäufer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist der Verkäufer ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das
    bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
  2. Wir behalten uns weiterhin das Recht vor, jederzeit vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, wenn dieser, auf Grund von Versäumnissen Dritter, höherer Gewalt oder anderer von uns nicht beeinflussbarer Umstände, nicht erfüllt werden kann. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich über das Unvermögen der Leistung informiert. Sollte der Käufer bereits Vorauszahlungen geleistet haben, so werden diese von dem Verkäufer zurückerstattet.

 

§ 4 Lieferbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Deutschland an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von dem Verkäufer oder einem von diesem Beauftragten an den Versender übergeben worden ist und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
     Käufer über.
  2. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten eine Nachlieferfrist von 2 Wochen muss vom Käufer akzeptiert werden, beginnend nach Ablauf des Liefertermins, der vom Verkäufer bestätigt sein muss. Kriegs- Betriebs- Verkehrsstörungen, Arbeitskampf oder allgemeiner Rohstoffmangel sowie Verfügungen höheren Ortes oder Fälle höherer Gewalt befreien ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung ohne Schadensanspruch für den Käufer. In diesem Fall gilt § 3 Nr. 2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den für ihn entstehenden Schaden,
     einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
    einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  6. Der Verkäufer haftet im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung i.H.v. 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Weist er dies nach, so ist er nur verpflichtet, den tatsächlichen Schadensersatz zu leisten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab Lager Deutschland einschließlich normaler Verpackung.
  3. Sofern nicht anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu bezahlen. Wir sind berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen. Die Zahlung derRechnungen hat in der Reihenfolge der Fälligkeiten, nach Rechnungsdatum, zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  4. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden bei Verkäufen an Endverbraucher Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz der EZB berechnet. Bei Verkäufen an Unternehmer werden
    Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der EZB ab Fälligkeit berechnet. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungen, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keinen weiteren Lieferungen aus laufenden Verträgen verpflichtet.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, Eigentum des Verkäufers. Es gelten die Regeln für Vorbehaltsware. Bei der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware ist jeder Eigentumserwerb des Käufers ausgeschlossen.
  2. Alle Forderungen der Käufer aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gehen mit Abschluss des Kaufvertrages auf den Verkäufer über, gleichgültig ob die Ware ohne oder nach einer Be- oder Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird.


 § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Unsere Waren sind - zum Teil Importwaren aus Fernost. Bei diesen Artikeln muss daher mit einem gewissen Ausschuss gerechnet werden. Für bis zu 3 Prozent Ausschuss besteht keine
    Gewährleistung. Für eventuell darüber hinausgehenden Ausschuss beschränkt sich die Gewährleistung auf Minderung der Rechnung.
  2. Soweit es sich bei der Bestellung um ein Handelsgeschäft handelt, setzen die Mängelrechte des Bestellers voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB nachgekommen ist.
  3. Mängelrügen sind sofort nach Wareneingang beim Käufer oder bei der vom Käufer angegebenen Versandadresse, spätestens aber zehn Tag nach Rechnungsausstellung schriftlich anzumelden. Ansonsten ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.Bei äußerlich sichtbarer Transportbeschädigung ist die Gewährleistung darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn versäumt worden ist, die Beschädigung beim Empfang vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen. Genehmigte Rücksendungen werden nur portofrei angenommen. Mängelrügen sind nur innerhalb von 12 Monaten nach Auslieferung der vom Käufer bestellten Ware zulässig. Ein aufgrund der Mängelrüge ggfs. bestehender Anspruch verjährt nach einem Jahr.
  4. Für Artikel, die vom Käufer oder einem Dritten bedruckt oder bearbeitet werden, nachdem wir sie ausgeliefert haben, ist nach der Bearbeitung jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die gelieferte Ware ist durch den Käufer oder einen durch den Käufer bestellten Dritten vor der Weiterverarbeitung bzw. Weiterveräußerung auf eventuelle Beschädigungen und Stückzahlen hin zu überprüfen.
  5. Im Falle eines Mangels, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
  7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist.


 § 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand am Sitz des Geschäftes des Verkäufers. Dieser ist  jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht / Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der BR Deutschland.


 § 9 Sonderregelung

  1. Mit der Auftragserteilung für Werbedrucke stellt der Käufer den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrages etwa gegen den Verkäufer geltend gemacht werden und gestattet dem Verkäufer die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdrucks sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
  2. Der Verkäufer behält sich vor, dass von ihm hergestellte oder über Ihn bezogene Waren von ihm zum Zwecke der Werbung und Musterlieferung an Dritte verwendet werden können.

 

 § 10 Salvatorische Klausel

     Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise

     unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so

     soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

     werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen

     Vorschriften.

 



 



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